Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit

Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Gesetz n über die freiwillige Gerichtsbarkeit Law of Non-contentious Jurisdiction

German-english law dictionary. 2013.

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  • Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit — Basisdaten Titel: Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Abkürzung: FGG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rech …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit — Das deutsche Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist bekannter unter dem Kurztitel Kostenordnung (abgekürzt KostO). Nach der KostO werden Kosten (Gebühren und Auslagen) in den Angelegenheiten der… …   Deutsch Wikipedia

  • Freiwillige Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio voluntaria), die Mitwirkung von Gerichten und diesen gleichgestellten Behörden oder Beamten in solchen rechtlichen Angelegenheiten, bei denen zwischen den beteiligten Personen kein Streit besteht, im Gegensatz zur streitigen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • freiwillige Gerichtsbarkeit — freiwillige Gerichtsbarkeit,   Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit, für den es aber ein besonders geregeltes Verfahren zur Erledigung bestimmter, kraft Gesetzes zugewiesener Rechtsangelegenheiten meist privatrechtlicher Art gibt. Ursprünglich… …   Universal-Lexikon

  • Freiwillige Gerichtsbarkeit — Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland die von Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber auch von Notaren und in geringem Umfang von anderen Behörden ausgeübte Tätigkeit in bestimmten Angelegenheiten der …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit — Basisdaten Titel: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Kurztitel: Familienverfahrensgesetz Abkürzung: FamFG Art: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • freiwillige Gerichtsbarkeit — 1. Begriff: Vorsorgende Rechtspflege; Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die f.G. umfasst u.a. Vormundschafts , Betreuungs , Personenstands , Nachlass und Teilungssachen, Unterbringungs , Registersachen (Handels , Vereins , Schiffs und… …   Lexikon der Economics

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdiktion), das Recht und die Pflicht zur Rechtspflege. Sie wurde früher auch von der Kirche ausgeübt, kommt aber nach den modernen Anschauungen nur dem Staate zu (s. Geistliche Gerichtsbarkeit). Der Staat überträgt seine G. zur Ausübung an… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unterbringungsbeschluss — Die freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland auf zivilrechtlicher Basis (durch Betreuer oder Bevollmächtigte gem. § 1906 BGB) bzw. bei Minderjährigen nach § 1631b BGB sowie auf öffentlich rechtlicher Basis nach den… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsprozess — Das Gerichtsverfahren oder kurz „Verfahren“ ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Der Begriff „Prozess“ umschreibt das Gerichtsverfahren nur unzureichend, da er stets auf eine Rechtsstreitigkeit abstellt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsstreit — Das Gerichtsverfahren oder kurz „Verfahren“ ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Der Begriff „Prozess“ umschreibt das Gerichtsverfahren nur unzureichend, da er stets auf eine Rechtsstreitigkeit abstellt.… …   Deutsch Wikipedia

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